Wofür Firmen Luftaufnahmen einsetzen
Am häufigsten landet das Bild auf der Startseite der Website oder auf der Seite Über uns. Wer sich dort einen Eindruck vom Betrieb verschafft, sieht Größe und Lage sofort. Bei Bewerbern und neuen Geschäftspartnern sagt das oft mehr als jede Beschreibung.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Betrieb mit mehreren Hallen, einem Hof und einer eigenen Zufahrt wirkt auf dem Bodenfoto wie eine Fassade. Im Luftbild erkennt man, dass es ein Gelände mit Lager, Verladung und Parkplatz ist. Das verändert, wie ein Einkäufer oder Bewerber den Betrieb einschätzt.
Weitere Einsatzorte sind Messestand, Firmenbroschüre, Angebotsmappe, Ausschreibungsunterlagen und die Eröffnungssequenz eines Imagefilms. Wenn Sie ohnehin einen Film planen, lohnt es sich, die Drohnenaufnahmen im selben Termin zu drehen.
Im Film mischen wir dann die Perspektiven: Drohne für den Überblick, Kamera am Boden für Menschen und Maschinen. So erklärt der Film den Betrieb in beiden Maßstäben. Die Seite zu Imagefilm und Werbefilm beschreibt, wie wir das planen.
Wer nur Fotos braucht, bekommt sie ohne Film. Wer später einen Film dazunehmen möchte, spart durch eine gemeinsame Planung eine zweite Anfahrt und einen zweiten Abstimmungstermin mit dem Betrieb.
Industrie, Möbelhaus, Veranstaltung: drei Anlässe
Auf Werksgeländen stehen Sicherheit und Betrieb vorn. Wir stimmen Flugzeitpunkt und Route mit Ihnen ab und melden uns an, damit der Betrieb nicht gestört wird. Soll ein Bereich nicht gezeigt werden, nehmen wir ihn aus dem Bild.
Bei Möbelhäusern und Einrichtungsgeschäften geht es um ein großes Gebäude mit Parkplatz. Aus der Luft sieht der Kunde, wie das Haus liegt und wo er parken kann. Bei Veranstaltungen zeigen wir Aufbau und Gelände. Über einer laufenden Veranstaltung mit vielen Menschen fliegen wir in der Regel nicht, weil dort Einschränkungen gelten.
Läuft die Veranstaltung schon, bekommen Sie von uns eine ehrliche Auskunft, was möglich ist. Oft lässt sich ein Teil über Aufnahmen vom Aufbau und einen Überflug am Vormittag lösen, wenn noch niemand auf dem Gelände ist.
Rechtliches vorab geklärt
Vor jedem Flug prüfen wir, was am Ort gilt. Liegt das Gelände in einer Kontrollzone, holen wir die Freigabe ein. Gehört das Gelände Dritten, brauchen wir deren Zustimmung. Wir arbeiten mit EU-Kompetenznachweis A1/A3, Fernpiloten-Zeugnis A2, einer Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt und einer Drohnen-Haftpflicht.


