Was ein Luftbild im Exposé leistet
Interessenten entscheiden in Sekunden, ob sie ein Exposé weiterlesen. Ein Luftbild beantwortet auf einen Blick, was sonst Fragen am Telefon wären: Wie groß ist das Grundstück? Wie nah ist der Nachbar? Gibt es Grün in der Nähe? Wo verläuft die nächste Straße?
Besonders sinnvoll ist das bei Häusern mit großem Garten, bei Objekten am Ortsrand, bei Mehrfamilienhäusern und bei Gewerbeimmobilien mit Hof oder Stellplätzen. Bei einer Eigentumswohnung mitten in der Stadt zeigt ein Luftbild dagegen oft wenig. Das sagen wir Ihnen vorher, statt einen Flug zu verkaufen, der dem Objekt nichts bringt.
Bei Gewerbeimmobilien ist es umgekehrt. Wer eine Halle, ein Bürohaus oder ein Ladenlokal vermarktet, muss Zufahrt, Rangierfläche, Stellplätze und Nachbarbebauung zeigen. Das kann kein Bodenfoto leisten. Ein Luftbild mit ein paar Beschriftungen ersetzt dort oft eine halbe Seite Lagebeschreibung. Für Bauträger kommt ein zweiter Nutzen hinzu: Das Bild kann schon vor dem ersten Spatenstich zeigen, wo das Haus einmal stehen wird.
Boden und Luft sind zwei Aufträge
Innen- und Außenfotos vom Boden gehören zur Immobilienfotografie. Dort geht es um Räume, Licht und Details. Die Drohne zeigt, was dort nicht sichtbar wird: Dach, Zuschnitt, Umfeld. Beides ergänzt sich, und im selben Termin ist es einfacher zu planen.
Liegen Fotos schon vor, und Sie brauchen nur die Luftbilder, geht das ebenfalls. Dann bleibt es bei einem kurzen Termin am Objekt.
Für das Video gilt dasselbe wie für das Foto: Es soll das Objekt erklären, nicht überfrachten. Meist reicht ein kurzer Clip, der auf dem Portal, auf Ihrer Website und in Social Media läuft. Er beginnt mit dem Überblick und endet am Eingang, wo ein Video vom Boden übernehmen kann, falls Sie eines haben.
Was wir vor dem Flug klären
Für Flüge in der Nähe von Wohnhäusern und über fremden Grundstücken gelten Auflagen. Dazu kommt die Zustimmung des Eigentümers. Wir fragen das vor dem Termin ab, ebenso, ob das Objekt in einer Kontrollzone liegt. Eine nötige Freigabe holen wir ein. Wir fliegen erst, wenn alles geklärt ist.
Zur Ausstattung gehören der EU-Kompetenznachweis A1/A3, das Fernpiloten-Zeugnis A2, die Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt und eine Drohnen-Haftpflicht. Einzelheiten stehen auf der Seite Ausrüstung und Nachweise.


