Häufige Fragen

Kosten, Ablauf, Dauer, Genehmigungen, Nutzungsrechte. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an – wir antworten auch am Telefon in Mülheim an der Ruhr ehrlich, wenn etwas nicht passt.

Was vor jedem Auftrag gefragt wird

Allgemein

Arbeiten Sie nur in Düsseldorf?

Unser Studio ist in Düsseldorf, gearbeitet wird im gesamten Rheinland und Ruhrgebiet – Neuss, Ratingen, Meerbusch, Erkrath, Hilden, Duisburg, Krefeld und Wuppertal erreichen wir in unter 40 Minuten. Für Dreharbeiten außerhalb dieses Radius berechnen wir eine Anfahrtspauschale, die vorab im Angebot steht.

Kann ich einzelne Leistungen buchen oder nur Pakete?

Beides. Sie können ausschließlich einen Imagefilm beauftragen oder nur Foodfotografie. Der Vorteil der Kombination ist praktischer Natur: aus einem Drehtag entstehen Bilder für Website, Social Media und Google-Profil gleichzeitig, statt dass drei Dienstleister dreimal anreisen.

Wie läuft die erste Kontaktaufnahme ab?

Sie schreiben oder rufen an, wir klären in etwa 20 Minuten Ziel, Zielgruppe und Budgetrahmen. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit festem Preis, festem Umfang und festen Terminen. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Warum stehen die Preise auf der Website?

Weil „Preis auf Anfrage" niemandem hilft. Sie sollen vorab einschätzen können, ob wir in Ihren Rahmen passen – und wir wollen keine Gespräche führen, die an einer Zahl scheitern, die man in einem Satz hätte nennen können. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Wem gehören die Bilder und Filme nach dem Projekt?

Sie erhalten ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke – Website, Social Media, Print, Messe. Das Urheberrecht bleibt nach deutschem Recht beim Urheber, es ist nicht übertragbar; die Nutzungsrechte regeln wir schriftlich im Angebot.

Brauche ich für Drohnenaufnahmen eine Genehmigung?

In Düsseldorf fast immer: große Teile des Stadtgebiets liegen in der Kontrollzone des Flughafens (EDDL), dort ist eine Freigabe der Flugsicherung erforderlich. Dazu kommen die Beschränkungen nach § 21h LuftVO über Wohngrundstücken und Menschenansammlungen. Wir holen alle nötigen Freigaben vor dem Drehtag ein und legen unser EU-Fernpilotenzeugnis A2, die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und die Haftpflichtversicherung vor Auftragsbeginn vor.

Ihre Frage steht nicht dabei? Schreiben Sie sie uns – wir antworten und nehmen sie hier auf, wenn sie öfter kommt.