Ratgeber

Drohnenpilot beauftragen: welche Nachweise Sie verlangen sollten

2 Min. Lesezeit · 11.9.2026

Wer eine Drohne beauftragt, beauftragt einen Flug. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, hat aber Folgen: Ein Aufstieg über Ihrem Betriebsgelände ist ein luftrechtlicher Vorgang mit Pflichten, und im Schadensfall wird gefragt, wer sie erfüllt hat. Diese vier Unterlagen sollten Sie sich vor dem Termin zeigen lassen – seriöse Anbieter legen sie ungefragt vor.

1. EU-Fernpilotenzeugnis A2

Das Zeugnis der Kategorie A2 erlaubt den Betrieb näher an unbeteiligten Personen. Genau das ist die Voraussetzung für Aufnahmen auf einem Betriebsgelände, auf dem Menschen arbeiten. Mit dem kleinen Kenntnisnachweis (A1/A3) allein darf dort nicht geflogen werden.

2. Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt

Jeder Betreiber braucht eine Registrierungsnummer, und die e-ID muss am Flugerät angebracht sein. Ohne sie ist der Flug unzulässig – unabhängig davon, wie gut die Aufnahmen werden. Die Nummer lässt sich in zwei Minuten erfragen.

3. Haftpflicht mit gewerblicher Deckung

Hier liegt der häufigste Irrtum. Eine private Drohnenhaftpflicht greift bei bezahlten Flügen in aller Regel nicht; viele Policen schließen gewerbliche Nutzung ausdrücklich aus. Lassen Sie sich die Police zeigen, nicht nur ihre Existenz bestätigen.

4. Freigaben für den konkreten Ort

§ 21h LuftVO regelt, wo nicht ohne Weiteres geflogen werden darf: Kontrollzonen von Flughäfen, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Bundesfernstraßen, Menschenansammlungen. In Düsseldorf liegt der gesamte Innenstadtbereich in der Kontrollzone des Flughafens. Die Freigabe gehört zur Vorbereitung und nicht zur Improvisation am Drehtag; zuständig sind je nach Lage die Deutsche Flugsicherung und die Bezirksregierung.

Und bei der Website?

Zwei Punkte, die dort dieselbe Rolle spielen. Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen viele Unternehmenswebsites bedienbar sein – nachträglich ist das teuer, von Anfang an kostet es fast nichts. Und die Frage, wo Ihre Daten liegen: Auslieferung aus einem europäischen Rechenzentrum und eine Datenbank, auf die Sie selbst Zugriff haben, sind nachprüfbar – im Gegensatz zu der Zusicherung, es sei schon alles in Ordnung.

Was das für Ihre Anfrage bedeutet

Fragen Sie vor dem Auftrag nach diesen Unterlagen. Wer sie hat, schickt sie in einer Mail. Wer ausweicht, hat sie nicht – und dann tragen im Zweifel Sie als Auftraggeber das Risiko.

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