Ratgeber
Drohnenaufnahmen gewerblich nutzen: was 2026 in NRW wirklich gilt
4 Min. Lesezeit · 3.9.2026
Vor fast jedem Auftrag kommt dieselbe Frage: „Dürfen Sie das hier überhaupt fliegen?" Die Antwort ist selten kompliziert – aber die Ratgeber im Netz machen sie kompliziert, weil sie einen Grundfehler wiederholen.
Der Fehler, der fast überall steht
Sehr viele deutsche Seiten schreiben sinngemäß: „Für gewerbliche Drohnenaufnahmen benötigen Sie einen Drohnenführerschein und eine Betriebsgenehmigung."
Als pauschale Aussage stimmt das nicht. Die europäische Drohnenverordnung teilt Flüge nach Risiko ein, nicht nach Geschäftszweck: Es zählen Gewicht der Drohne, Nähe zu unbeteiligten Menschen und das überflogene Gebiet. Ob für den Flug eine Rechnung geschrieben wird, ist für die Kategorie unerheblich.
Die Folge: Ein erheblicher Teil der gewerblichen Arbeit – Luftbilder eines Gewerbegrundstücks, ein Baufortschritt, eine Halle von oben – liegt vollständig in der Offenen Kategorie und braucht überhaupt keine Betriebsgenehmigung. Umgekehrt kann ein privater Flug genehmigungspflichtig werden, wenn er über eine Menschenmenge führt.
Was tatsächlich vorliegen muss
1. Registrierung als Betreiber
Wer eine Drohne mit Kamera betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt als UAS-Betreiber registrieren. Man erhält eine e-ID, die am Fluggerät angebracht wird. Ohne diese Registrierung ist der Betrieb unzulässig – unabhängig von allem anderen.
2. Kompetenznachweis A1/A3
Onlineschulung, danach eine Onlineprüfung mit 40 Fragen aus neun Sachgebieten; bestanden ab 75 Prozent. Die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt. Die Ausstellungsgebühr beim Luftfahrt-Bundesamt beträgt 25 Euro, der Nachweis gilt fünf Jahre.
3. Fernpilotenzeugnis A2 – für Flüge näher an Menschen
Setzt A1/A3 voraus. Danach praktisches Selbststudium unter A3-Bedingungen, anschließend eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle mit 30 Fragen aus drei Sachgebieten. Gebühr beim LBA 30 Euro, zuzüglich der Kosten der Prüfstelle. Gültigkeit ebenfalls fünf Jahre.
Praktisch heißt A2: Man darf näher an unbeteiligte Personen heran. Für Aufnahmen an einem Betriebsgelände mit Mitarbeitern, in einer Fußgängerzone oder bei einer Veranstaltung ist das der relevante Nachweis.
4. Haftpflichtversicherung
Eine Drohnen-Haftpflicht ist in Deutschland vorgeschrieben. Wichtig für Auftraggeber: Eine private Haftpflicht deckt gewerbliche Flüge in aller Regel nicht. Lassen Sie sich die Police zeigen, nicht bloß zusichern.
Wo nicht ohne Weiteres geflogen werden darf
§ 21h der Luftverkehrs-Ordnung führt die geografischen Gebiete auf, in denen der Betrieb nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die für unsere Arbeit wichtigsten Abstände:
- Flugplätze – 1,5 km seitlich
- Flughäfen – 1.000 m
- Industrieanlagen – 100 m
- Bundesfernstraßen – 100 m
- Grundstücke der Verfassungsorgane des Bundes – 100 m
Naturschutzgebiete – der Punkt, der am häufigsten übersehen wird
Über Naturschutzgebieten, Nationalparks sowie FFH- und Vogelschutzgebieten gilt eine eigene Regel. Zulässig ist der Betrieb, wenn die zuständige Naturschutzbehörde ausdrücklich zugestimmt hat – oder wenn Landesrecht etwas anderes vorsieht.
Daneben gibt es einen Weg für nicht-private Flüge: oberhalb von 100 Metern, wenn der Fernpilot den Schutzzweck kennt und beachtet und der Überflug für den Zweck des Betriebs erforderlich ist. Für Nationalparks gilt dieser Weg nicht.
Für das Ruhrgebiet ist das keine Theorie: Ruhraue, Rheinaue und mehrere Halden stehen unter Schutz. Wer dort ohne Abstimmung fliegt, riskiert ein Bußgeld – und der Auftraggeber steht ohne Aufnahmen da.
Die Änderung, die seit Januar 2026 gilt
Die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen ist ausgelaufen. Ältere Geräte über 250 Gramm ohne C-Klassen-Kennzeichnung dürfen seither nur noch in der Unterkategorie A3 betrieben werden – also mit deutlichem Abstand zu Menschen und bebauten Gebieten.
Für Auftraggeber ist das der entscheidende Punkt: Wenn ein Anbieter mit einem älteren, nicht gekennzeichneten Gerät an Ihrem Betriebsgelände fliegen will, an dem Mitarbeiter unterwegs sind, ist das seit Januar 2026 nicht mehr zulässig. Fragen Sie nach der C-Kennzeichnung des Geräts.
Zweite Fußangel: Die Nachweise gelten fünf Jahre. Wer 2020 als einer der Ersten geprüft wurde, musste zwischen Ende 2025 und Anfang 2026 verlängern. Ein abgelaufener Nachweis sieht aus wie ein gültiger.
Was Sie einen Anbieter fragen sollten
- Sind Sie beim Luftfahrt-Bundesamt registriert? Wie lautet die e-ID?
- Welchen Nachweis haben Sie – A1/A3 oder A2? Bis wann gültig?
- Ist das Gerät C-gekennzeichnet? Welche Klasse?
- Wie ist die Haftpflicht gedeckt, und gilt sie gewerblich?
- Haben Sie den Luftraum für meine Adresse geprüft?
Wer diese fünf Fragen nicht in zwei Minuten beantworten kann, hat sie sich vorher nicht gestellt.
Wie wir das handhaben
Wir prüfen den Luftraum und die Schutzgebietslage für Ihre Adresse, bevor ein Termin bestätigt wird, und holen erforderliche Freigaben im Rahmen der Produktion ein. Das braucht Vorlauf – deshalb gehört es in die Terminplanung und nicht in die letzte Woche vor dem Dreh.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes und dem Wortlaut der Luftverkehrs-Ordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.