Ratgeber
Drohnenaufnahmen in Düsseldorf: Was in der Kontrollzone EDDL gilt
1 Min. Lesezeit · 2.9.2026
Düsseldorf ist für Drohnenaufnahmen kein einfaches Pflaster. Der Grund liegt drei Kilometer nördlich der Innenstadt: der Flughafen. Ein großer Teil des Stadtgebiets liegt in seiner Kontrollzone (EDDL), und dort darf niemand einfach starten.
Die Kontrollzone
Innerhalb der Kontrollzone ist für jeden Aufstieg eine Freigabe der Flugsicherung nötig. Die wird nicht pauschal erteilt, sondern für einen konkreten Ort, eine konkrete Zeit und eine konkrete Flughöhe. Wer das übergeht, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Ernstfall ein Strafverfahren.
§ 21h LuftVO – die Beschränkungen am Boden
Unabhängig vom Luftraum gilt: über Wohngrundstücken ist der Betrieb ohne Zustimmung der Eigentümer untersagt, sobald die Drohne mehr als 0,25 kg wiegt oder Daten aufzeichnet. Dazu kommen Abstände zu Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Krankenhäusern, Menschenansammlungen und Naturschutzgebieten.
Was der Pilot vorweisen muss
- EU-Fernpilotenzeugnis A2 (oder Kompetenznachweis A1/A3, je nach Kategorie)
- Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Fluggerät
- Drohnen-Haftpflichtversicherung nach § 43 LuftVG – für gewerblichen Betrieb zwingend
Aufstiegserlaubnis
Für bestimmte Vorhaben kommt eine Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf hinzu. Die Bearbeitung braucht Vorlauf – wer eine Woche vor dem Drehtag anfragt, bekommt in der Regel keinen Termin mehr.
Und die Menschen im Bild?
Luftaufnahmen zeigen fast immer Personen. Hier greifen die §§ 22, 23 KUG und die DSGVO. Bei Firmengeländen ist das meist unkritisch, bei öffentlichen Plätzen und Veranstaltungen braucht es ein Konzept – im Zweifel Aufnahmehöhe und Blickwinkel so wählen, dass niemand erkennbar ist.